Großbritannien verabschiedet sich aus der EU und US-Präsident Trump will ihm nicht willkommene Einreisende unter anderem durch einen „Moslem-Bann“ an den Landesgrenzen aufhalten. Keine einfachen Zeiten für Business-Traveller. Auf was müssen sie sich jetzt einstellen? Wir geben einen Überblick.

Great Britain sagt Goodbye
Im Juni letzten Jahres haben die Briten in einem Referendum mit knapper Mehrheit für den EU-Austritt gestimmt. Premierministerin Theresa May plant einen harten Brexit, zu dem unter anderem ein Austritt aus dem Europäischen Binnenmarkt gehört. Das Unterhaus hatte dem „Brexit-Gesetz“ zunächst zugestimmt und May damit grundsätzlich grünes Licht für Austrittsverhandlungen mit der EU gegeben. Das Oberhaus, die zweite Kammer des britischen Parlaments, forderte dagegen mehrere Änderungen, sodass das Brexit-Gesetz ins Unterhaus zurückverwiesen werden musste. Nachdem dort erneut darüber beraten und entschieden wurde, gab das House of Lords seinen Widerstand schließlich auf; die Premierministerin kann die Austrittsabsicht nach Artikel 50 des EU-Vertrages nun offiziell erklären.

Dadurch wird die EU-Mitgliedschaft des Vereinigen Königreichs allerdings noch nicht beendet. Das Land muss vielmehr zunächst Austrittsgespräche mit der EU aufnehmen, die innerhalb einer Zweijahresfrist abzuschließen sind. Am Ende steht dann ein Abschlussvertrag, dem die EU Mitgliedstaaten noch mit qualifizierter-, das Europaparlament mit einfacher Mehrheit zustimmen müssen. Bis es soweit ist, haben Business-Traveller kaum Reisebeschränkungen zu fürchten.

Welche Regeln nach dem Austritt der Briten gelten werden, ist derzeit noch nicht geklärt. Zum Schengen-Raum, in dem Passkontrollen an den Binnengrenzen nur in Ausnahmefällen stattfinden, gehörte Großbritannien ohnehin noch nie. Deutsche dürfen deshalb schon jetzt nicht ohne Grenzkontrollen auf die Insel fahren, sondern müssen bei der Einreise in das Vereinige Königreich zumindest einen Personalausweis vorweisen können. Fraglich ist allerdings, ob dieser nach dem Brexit noch ausreichen wird oder ob dann ein Reisepass, vielleicht gar ein Visum, gefordert wird. Letzteres gilt allerdings als eher unwahrscheinlich; allzu verheerend könnte sich dies auf den Tourismus auf der Insel auswirken.

Ungeklärt ist bislang auch noch die gerade für Geschäftsreisende wichtige Frage, ob die in der EU geltenden Fluggastrechte (bei Flugverspätungen und –ausfällen) nach einem Brexit ihre Gültigkeit für Großbritannien verlieren. Die Ansprüche richten sich nach der EU Fluggastrechteverordnung und gelten für Reisende, die von einem Flughafen in der EU abfliegen oder mit einer EU-Fluglinie in einem Mitgliedsland eintreffen. Wer also z.B. mit einer britischen Fluglinie in Großbritannien startet, der könnte künftig keine Ansprüche mehr nach der EU Fluggastrechteverordnung geltend machen. Denkbar wäre hier aber zum Beispiel eine Übernahme der entsprechenden Regelungen in britisches Recht.

Trumps Travel-Bann und die Folgen
Auch die von der Trump-Administration erlassenen Einreisebeschränkungen in die USA führen derzeit bei vielen Geschäftsreisenden zur Verunsicherung. Per Executive Order hatte der amerikanische Präsident Ende Januar eine Regelung getroffen, durch die den Staatsangehörigen sieben vorwiegend muslimischer Länder (Irak, Iran, Syrien, Libyen, Sudan, Somalia und Jemen) die Einreise in die USA verweigert werden sollte.

Die Verwirrung war daraufhin groß: Sollte das als „Moslem-Bann“ bekanntgewordene Präsidialdekret auch für Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft gelten? Konnte in den USA lebenden Menschen, die aus einem der betroffenen Länder stammten und ins Ausland gefahren waren, die Wiedereinreise verweigert werden? Und was war eigentlich mit Green Card-Besitzern? Ein Bundesrichter in Seattle beendete die Diskussionen Anfang Februar vorläufig durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung, welche das umstrittene Einreiseverbot weitgehend aussetzte. Das Berufungsgericht in San Francisco bestätigte diese Entscheidung; das Einreiseverbot blieb damit zunächst außer Kraft.

Nachdem der US-Präsident darauf verzichtet hatte, den Supreme Court als letzte Instanz anzurufen, erließ er am 6. März eine neue Executive Order in Sachen Einreisebeschränkungen: Sie tritt am 16. März in Kraft und soll für zunächst 90 Tage gelten. Das neue Dekret weicht in mehreren Punkten vom ersten ab: So steht der Irak nicht mehr auf der „Negativliste“; kämpfen doch viele Iraker gemeinsam mit den Amerikanern gegen den IS. Für die übrigen sechs Länder gilt: Wer bereits im Besitz einer Green Card oder eines gültigen Visums ist, der darf einreisen. Ebenso Doppelstaatler, die neben einem Pass aus einem der betroffenen Länder noch über einen weiteren verfügen. Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Regelungen den gegen das erste Dekret geäußerten juristischen Bedenken standhalten. Der US-Bundesstaat Hawaii hat als erster rechtliche Schritte gegen die neue Executive Order eingeleitet. Ihm folgten Washington, New York sowie die US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU).

Was viele nicht wissen: Die „Sonderbehandlung“ der betroffenen muslimischen Staaten war keine völlig neue Erfindung Donald Trumps. Auch unter der vergleichsweise liberalen Regierung Obama galten seit Anfang 2016 schon Reisebeschränkungen für exakt dieselben Länder, die allerdings weniger einschneidend waren, und zwar im Zusammenhang mit dem so genannten „Visa Waiver Program“. Dieses Abkommen gestattet es Privat- und Geschäftsreisenden aus zahlreichen Staaten, darunter u.a. Deutschland, Österreich und der Schweiz, für maximal 90 Tage auch ohne Visum in die USA zu reisen – sie benötigen i.d.R. lediglich eine elektronische Einreiseerlaubnis (ESTA). Bestimmte Personengruppen waren jedoch schon unter Barack Obama vom Visa Waiver Programm ausgeschlossen. Dazu gehören zum einen Doppel-Staatler, deren zweiter Pass eine iranische, irakische, syrische oder sudanesische Staatsangehörigkeit ausweist. Zum anderen Personen jedweder Nationalität, die sich nach dem 01.03.2011 im Iran, Irak, in Syrien, dem Sudan, Libyen, dem Jemen oder in Somalia auch nur aufgehalten haben. Sie alle können zwar in die USA einreisen, benötigen dafür aber grundsätzlich ein Visum, eine ESTA genügte schon in der Vergangenheit nicht.