Ab 20. August gilt in NRW die neue Corona-Schutzverordnung. Sie rückt von den bisherigen Inzidenzstufen ab und bleibt bis 17. September in Kraft.

An die Stelle der bisherigen Inzidenzstufen tritt nur noch der Inzidenzwert 35. Liegt die 7-Tage-Inzidenz darüber, so greift automatisch die 3 G-Regel: Wer weder komplett geimpft noch genesen ist, muss für bestimmte Veranstaltungen und Einrichtungen einen Test vorlegen. Betroffen sind hiervon u.a. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Beherbergungen und Innengastronomie sowie Großveranstaltungen.

Für bestimmte Veranstaltungen (u.a. Clubs, Diskotheken) ist ein PCR Test vorgeschrieben. Für Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime usw. gelten die 3G-Regeln unabhängig von der Inzidenz 35.

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