Die NRW Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung zum 9. Juli 2021 an. Aufgrund landesweit niedriger Inzidenzzahlen und der abnehmenden Zahl schwerer Krankheitsverläufe wird eine neue Inzidenzstufe "0“ eingeführt. Sie gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen. Ein Großteil der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie entfallen hier.

In der Inzidenzstufe 0 sind auch diejenigen Angebote mit Negativtest und Hygienekonzept zulässig, deren Wiedereröffnung eigentlich für den 27. August 2021 vorgesehen war, zum Beispiel Sportveranstaltungen und Volksfeste. Auch Großveranstaltungen sind zulässig, ab 5.000 Zuschauern müssen aber alle nicht geimpften oder genesenen Personen einen Negativtest vorweisen. Zudem ist die Zuschauerzahl auf maximal 25.000 Personen und 50 Prozent der Kapazität beschränkt und es muss ein Hygienekonzept geben.

Zur Absicherung für den Fall eines Wiederanstiegs greifen bei Inzidenzwerten über 10 in NRW weiterhin die bekannten Regelungen der Inzidenzstufen 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35), 2 (über 35 bis 50) und 3 (über 50).

Quelle: Land NRW