Aufgrund der bekannt gewordenen Mutationen des Coronavirus sind in Nordrhein-Westfalen neue Regelungen für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika in Kraft getreten. Die Corona-Einreiseverordnung wurde außerdem um alle Risikogebiete erweitert, die das Robert Koch-Institut listet.
Für Einreisende nach Nordrhein-Westfalen aus allen vom Robert Koch-Institut aufgelisteten Risikogebieten außer Großbritannien und Südafrika gibt es eine Testpflicht. Ausgenommen sind lediglich Durchreisende, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, Verwandtenbesuche, Warentransporte und Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden sowie tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger. Anders als für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika gilt für Einreisende aus allen anderen Risikogebieten keine Quarantänepflicht.
Zu beachten ist, dass auch in Nordrhein-Westfalen i.Ü. die Bestimmungen des Bundes fortgelten, insbesondere dass Einreisende aus sogenannten Risikogebieten verpflichtet sind, sich vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden.
Mehr Informationen zu den Regelungen in NRW unter https://www.land.nrw